Für das Abschließen eines Abonnements oder einer Registrierung im Netz ist das „Double-Opt-in“-Verfahren (DOI) obligatorisch, bei der Anmeldung für einen Werbe-Newsletter zum Beispiel sogar gesetzlich verpflichtend. Es sichert das Anmeldeprozedere doppelt und beidseitig für Empfänger und Absender ab:
Zuerst trägt sich der User mit seiner Adresse in einen E-Mail-Verteiler ein, meist über ein Formular auf einer Website, und schickt diese Anmeldung per Klick ab. Das einfache Opt-in-Verfahren ist damit bereits abgeschlossen. Zur Vorbeugung von Fehlern und Missverständnissen gehen seriöse Seiten und Anwendungen jedoch einen zweiten Schritt: Kurz nach dem Absenden der Formulardaten erhält der User eine (i.d.R. automatisch generierte) E-Mail mit einem Bestätigungs-Link für diese Anmeldung. Erst wenn dieser Link geklickt und damit die Anmeldung „aktiv“ bestätigt wurde, ist das Double-Opt-in-Verfahren abgeschlossen – und dem User dürfen zum Beipspiel weitere Informationen und Werbung zugeschickt werden.
Der Double Opt-in stellt damit einerseits sicher, dass beim Absender nur echte E-Mail-Adressen eingetragen werden. Und andererseits wird durch die zusätzliche ausdrückliche Bestätigung des Empfängers sichergestellt, dass dieser die Informationen auch erhalten möchte.