Das „Double-Opt-out“-Verfahren (DOO) bezeichnet das zweistufige Prozedere zum Beenden einer Online-Mitgliedschaft, eines -Abonnements oder einer -Werbebeziehung, zum Beispiel das Austragen aus einem Newsletter-Verteiler. Hierbei läuft alles in umgekehrter Reihenfolge ab wie beim Double Opt-in. In Deutschland ist es aus Wettbewerbs- und Datenschutzsicht bedenklich und immer wieder werden Fälle bekannt, indem statt Daten entfernt, Daten gesammelt und für weitere (Werbe-)Maßnahmen missbraucht werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Empfänger in jeder Newsletter-E-Mail die Möglichkeit vorfindet, sich mit einem Klick (Single Opt-out) und ohne weitere Hürden aus dem Verteiler wieder auszutragen. Viele Werbeanbieter lassen sich das Austragen aus dem Newsletter-Verteiler jedoch zusätzlich mit einer E-Mail inklusive des entsprechenden Abmelde-Links bestätigen – eine rechtliche Grauzone.